Schule in COVID-19 Zeiten - was ist zu beachten?
Was tun, bei einer COVID-19 positiv getestete Person an der Schule
Die Nachricht kommt, dass ein Kind/Lehrkraft positiv auf COVID-19 getestet wurde?
Wer muss umgehend zu Hause bleiben:
• Alle anderen Schüler der Klasse des erkrankten Schülers/in/ Lehrpersonals sind Kontaktpersonen Kategorie 1 und müssen umgehend 14 Tage ab dem letzten Kontakt zu der positiv getesteten Person zu Hause bleiben.
(Hier ab letztem Kontakt in der Einrichtung:______________)
Quarantäneanordnung/Bescheinigung:
• Kontaktpersonen Kategorie 1 bekommen i.d.R. eine schriftliche Quarantäneanordnung über die zuständigen Ordnungsämter, die alle entsprechenden Informationen zur Quarantäne sowie das Ende der Quarantäne beinhaltet.
• Die Einhaltung der Quarantäne wird vom zuständigen Ordnungsamt kontrolliert.
Abstriche auf COVID-19 für Kontaktpersonen Kat. 1:
• Abstriche werden auf Grund gesetzlicher Neuerungen für gesunde Kontaktpersonen nicht mehr pauschal durchgeführt, da das Abstrichergebnis keine Auswirkungen auf die 14 tägige Quarantänezeit hat.
• Sollte Ihr Kind in der Quarantänezeit Krankheitszeichen entwickeln (Symptome) die auf eine COVID19-Infektion hinweisen könnte, sollte zwingend ein Abstrich durchgeführt werden (Kinder-Hausarzt, Coronaschwerpunktpraxen, Infektionsambulanzen wie u.a. KliLu) – melden Sie Ihr Kind vor einem Abstrich bei der Abstrichstelle aber an.
Hinweis: Auszug aus der RKI Empfehlung: Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2; …
„Es ist zu betonen, dass ein negatives Testergebnis das Gesundheitsmonitoring nicht aufhebt und die Quarantänezeit nicht verkürzt!“…
Kommunikation/Absprachen von Maßnahmen:
• Kommunikation und Absprachen von Maßnahmen finden zwischen der Schulleitung und dem Gesundheitsamt statt.
• Betroffene Familien/ Personen werden ggf. noch vom zuständigen Gesundheitsamt telefonisch kontaktiert.
Maßnahmen im häuslichen Umfeld für Kontaktpersonen Kat.1:
• Kontaktpersonen der Kat. 1 wie u.a. Kinder/Lehrkräfte sollten sich, wenn möglich im privaten Umfeldweitestgehend vom Rest der Familie absondern.
• In der Quarantänezeit sollten generelle weitere engere Kontakte von außerhalb im häuslichen Umfeld(Familienfeiern, Besuche, Übernachtungsgäste) vermieden werden.
• Zu den häuslichen Maßnahmen und Tipps während der häuslichen Quarantäne können u.a. Informationsblätter vom RKI nachgelesen werden: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Geschwisterkinder von Kontaktpersonen/Familienmitglieder:
• Solange die Kontaktpersonen der Kat. 1 ohne Krankheitszeichen gesund bleiben, bestehen keine weitere Maßnahmen für deren Kontakte wie z.B. in der Familie, Geschwisterkinder, Eltern, Partner, Freunde, Parallelklasse u.ä. Diese Personen können sich uneingeschränkt weiterhin „frei“ bewegen.
Krankheitszeichen während der Quarantäne:
• Sollten Krankheitszeichen wie Durchfall, Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Geruchssinn- und Geschmacksinnverlust u. ä. in der Quarantänezeit auftreten, muss diese Information dem zuständigen Gesundheitsamt umgehend gemeldet werden.
• Alle weiteren erforderlichen Maßnahmen werden dann gemeinsam mit der Familie/betroffenen Person besprochen.
Hinweis:
Ob weitere Personen als Kat. 1 eingestuft werden müssen wie z.B. (Pausenkontakte, Parallelklassen, Sportunterricht, Lehrerzimmer, Pausenräume, Schulbusse, Bahn u.ä.) wird immer im Einzelfall nach ermittelter Kontaktart und aktueller gesetzlicher Lage durch das Gesundheitsamt entschieden.
Weitere Fragen?
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Leider ist es uns derzeit nicht möglich diese Anfragen telefonisch zu beantworten!
Schreiben Sie uns eine E-Mail: covid19Einrichtungen@kv-rpk.de
Allgemein Anfragen zu Covid-19 können über unser Hotline: 0621/5909-5800 oder über unsere Homepage geklärt werden:
https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/
Alle weiteren Antworten auf Fragen können auf der Homepage des RKIs und des Ministerium RLP nachgelesen werden:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
Hinweis für berufstätige Sorgeberechtigte/Eltern:
Anspruch gem. §56 IfSG für Eltern, deren Kinder unter 12 Jahren in Quarantäne als KP Kat 1 sind. Da die Eltern nicht der Quarantäne unterliegen, aber trotzdem für die Betreuung zu Hause bleiben müssen, stellt sich die Frage der weiteren Bezahlung seitens des AGs. Über den §56 kann der AG sich Geld wieder zurück einfordern.